Autobahn – Einfädeln

Das Einfahren auf den durchgehenden rechten Fahrstreifen der Autobahn erfolgt über den Beschleunigungsstreifen (offizielle  Bezeichnung Einfädelungsstreifen), die wichtigsten Regeln:

– der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn hat immer Vorfahrt.

Es gilt also nicht das Reißverschlußprinzip wie am Ende anderer Fahrstreifen. Auch wenn der Einfahrende blinkt, hat er keinen Anspruch auf eine Lücke zum Einfahren.

– einfahrende Fahrzeuge müssen in ihrer Reihenfolge auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn überwechseln.

– einfahrendeschnelle  Fahrzeuge dürfen nicht „in einem Zug“ in den mittleren oder linken Fahrstreifen der Autohahn überwechseln.

– Ist wegen der hohen Verkehrsdichte ein Einfahren unmöglich, so muß man grundsätzlich am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten und warten. Dies kann aber gefährlich werden, wenn man zügig fährt und unmittelbar dahinter weitere Fahrzeuge auf dem Einfädelungsstreifen folgen. Dann darf man ausnahmsweise auf einem freien Seitenstreifen weiterfahren und von dort aus baldmöglichst einfahren.

Quelle: In der StVO nirgens geregelt,  jedoch in § 16 Ordnungswidrigkeitsgesetz als Rechtfertigender Notstand:  “  Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben…Eigentum…eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigende wesentlich überwiegt. Das gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden„.

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