Radfahrstreifen – Radweg am Fahrbahnrand

Radwege können baulich separat verlaufen oder durch Markierung und durch das blaue Schild „Radfahrer“ (Zeichen 237 StVO) eingerichtet werden. Dann spricht man von einem Radfahrstreifen. Sie sind Sonderwege im Sinne der StVO und rechtlich kein Teil der Fahrbahn. Deshalb sind sie durch eine durchgehende Fahrbahnbegrenzungslinie  abgegrenzt. Es gelten besondere Regeln:

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Radweg nicht benutzen.   Ausnahme: Überqueren zum Erreichen eines Parkstreifens oder Grundstücks, die sich rechts vom Radweg befinden.

Links vom Radweg / von der Fahrbahnbegrenzungslinie darf weder gehalten noch geparkt werden – also auch wenn dort keine Schilder „Haltverbot“ (Zeichen 283 StVO) oder „eingeschränktes Haltverbot“ (Zeichen 286 StVO) aufgestellt sind.

Im rechten Bild ist also das Schild „Haltverbot“ juristisch überflüssig   (Schilderwald)024

3 thoughts on “Radfahrstreifen – Radweg am Fahrbahnrand

  1. Radfahrwege gehören zum Verlauf einer Vorfahrtstrasse.Die Ausschilderung durch Z.237 als Radfahrweg oder gemeinsam mit einer Ausschilderung mit dem Fußgänger. Der Radfahrweg endet beim Verlassen des Sonderweges befindet er sich auf der Fahrbahn, bedeutet dass in jedem Fall einen Vorrang des Radfahres .
    Das rechts Über holen ist erlaubt und beim Abbiegen ist ebenfalls einen Vorrang einzuräumen.

  2. Der Radfahrweg ist Teil der Fahrbahn und darf vom übrigen Verkehr nicht befahren werden.
    Der Radfahrer darf darf rechts schneller fahren, wenn der Verkehr staut.Ein rechts überholen.
    Beim Abbiegen der Autofahrer ist der Vorrang des Radfahrers zu beachten.

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