Beschädigung durch Abschleppen

Wurde ein Fahrzeug im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde abgescheppt und dabei vom Abschleppunternehmen beschädigt, so haftet neuerdings der Staat für dabei angerichtete Beschädigungen. Quelle: Urteil Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 383/12.

Früher konnte man seinen  Schadenersatz nur direkt beim Abschleppunternehmen geltend machen, nun ist es einfacher geworden.

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