Das Verkehrszeichen “ Überholverbot“ gilt räumlich ab dem Schild. Es bezieht sich auf den gesamten Überholvorgang vom Ausschern bis zum Wieder-Einscheren. Wer vorher
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Linksabbieger, die sich eingeordnet und den Blinker nach links betätigt haben, dürfen auch dann rechts überholt werden, wenn auf dieser Strecke ein Überholverbot
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Ein Überholverbot durch Verkehrszeichen kann grundsätzlich nur durch das entsprechende Verkehrszeichen „Aufhebung“ beendet werden. Das Überholverbot gilt somit auch hinter einer Kreuzung oder
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