Normalerweise haftet der Abfahrende für den gesamten Unfallschaden allein. Dies ergibt sich aus dem „Beweis des ersten Anscheines“ da bei ihm Unaufmerksamkeit vermutet
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E-Bikes werden verkehrsrechtlich grundsätzlich wie Fahrräder behandelt. Erheblicher Alkoholgenuss kann aber doch den Führerschein kosten: Eine E-Bike Fahrerin hatte 2,2 Promille, die Straßenverkehrsbehörde
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