Mautpflichtgrenze Absenkung

Zum 1.7.2024 wurde die Mautpflichtgrenze von 7,5 t auf 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) abgesenkt. Somit sind nun auch Nutzfahrzeuge mit über 3,5 t tzGm mautpflichtig, außer Handwerkerfahrzeuge bis 7,5 t tzGm.

Bis 31.12.2025 sind emissionsfreie Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit.

One thought on “Mautpflichtgrenze Absenkung

  1. Ein kritischer Punkt für den Mittelstand! 🚛 Die Absenkung der Mautgrenze ist eine echte Herausforderung für viele kleine Betriebe und Logistiker. Transparenz bei den Kosten ist jetzt wichtiger denn je. Danke für den klaren Kommentar.

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