Ladebereich (neues Verkehrszeichen )

Im Ladebereich ist das Halten und Parken nur zum Beladen und Entladen von Fahrzeugen zulässig. Das Beladen und Entladen muß ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Die Be- und Entladevorgänge können gewerblich oder privat sein.

Das Verkehrszeichen 230 ist im Oktober 2024 eingeführt worden. Vorschriften zur genaueren Ausgestaltung /Beginn und Ende sind bisher nicht erlassen worden.

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