Im Ladebereich ist das Halten und Parken nur zum Beladen und Entladen von Fahrzeugen zulässig. Das Beladen und Entladen muß ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Die Be- und Entladevorgänge können gewerblich oder privat sein.
Das Verkehrszeichen 230 ist im Oktober 2024 eingeführt worden. Vorschriften zur genaueren Ausgestaltung /Beginn und Ende sind bisher nicht erlassen worden.
