Bei einem Kreisverkehr überqueren auch Fußgänger die dort einmündenden Straßen. Deren Vorrang ist gesetzlich nicht explizit geregelt, er ergibt sich nur aus allgemeinen
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An den meisten Kreisverkehren sind auch Fußgänger unterwegs, die die einmündenden Straßen überqueren müssen. Soweit dort kein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist, gelten dieselben Regeln
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Fast immer steht am Kreisverkehr bei der Einfahrt das Zeichen „Vorfahrt gewähren“. Damit hat der bereits im Kreis Fahrende die Vorfahrt. Wenn zwei
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