Für Parkverstöße werden normalerweise nur Verwarnungsgelder von 10 bis 30 € fällig. Es erfolgt keine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Die Straßenverkehrsbehörden können
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Vor Grundstücksein- oder ausfahrten ist das Parken gemäß § 12 Abs.3 StVO verboten . Manchmal entsteht Streit weil das parkende Fahrzeug teilweise in
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