Der „Autofahrer-Gruß“, das Tippen mit dem Zeigefinger an die Stirn wird nach wie vor juistisch als Beleidigung gewertet, durchschnittlich mit 750 € Geldstrafe.
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Der Verkehrsverstoß „Mindestabstand nicht eingehalten“ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Beweisführung ist für die Polizei allerdings nicht ganz einfach: Der Drängler wird oft
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