Ein ausländischer PKW-Führerschein ist grundsätzlich 6 Monate nach der ersten Einreise auch in Deutschland gültig (außer wenn das Mindestalter noch nicht erreicht ist).
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Kommt es durch grobe Fahrlässigkeit zu einem Schaden, so muß man die Versicherungsarten unterscheiden: die Schäden Anderer werden aus der Haftpflicht reguliert, hier
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