Wer zu dicht auffährt, handelt nicht nur verantwortungslos , er riskiert auch ein Bußgeld:
Insbesondere auf der Autobahn üben Drängler durch dichtes Auffahren zum Vorausfahrenden Druck aus ,quasi mit der Botschaft „Platz da für mich“ . Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist dann strafbar, wenn sie über 3 Sekunden dauert.
Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h müssen Autofahrer laut Bussgeldkatalog einen Sicherheitsabstand von mehr als dem „halben Tachowert“ einhalten.
Ausgenommen sind Situationen, die der „Drängler“ nicht verursacht hat, z.B. bei kurzfristigem Spurwechsel des Vorausfahrenden. Der Nachfolgende muß dann durch Abbremsen den Sicherheitsabstand aber kurzfristig wieder herstellen.
Quelle: Urteil OLG Hamm AZ: 1 RBs 78/13