Ampel – Fußgänder geht bei rot

Ein Fußgänger, der bei „rot“ die Fahrbahn überquert, haftet für den daraus entstehenden Unfall. Ob der Fahrer des beteiligten Fahrzeugs  eine Mitschuld bekommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei kommt es besonders darauf an, ob der Autofahrer den Verkehrsverstoß des Fußgängers erkennen konnte. In einem konkreten Fall war der Fußgänger bei Dunkelheit mit dunkler Kleidung unterwegs. Der Fußgänger bekam die Alleinschuld trotz der Betriebsgefahr des KfZ. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Kön, Aktenzeichen 16 U 169/11 .

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