grüner Pfeil (Grünpfeilschild)

Bei einem Grünpfeilschild darf trotz „rot“ an der Ampel unter ganz  bestimmten Bedingungen rechts abgebogen werden:

  • zunächst muß an der Haltlinie angehalten werden (auch wenn von dort aus der Querverkehr noch nicht einsehbar ist).
  • man darf nur weiterfahren, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird. Das gilt gegenüber allen Fußgängern, Radfahrern, dem Querverkehr und sogar dem linksabbiegenden Gegenverkehr.

Das Nicht-Anhalten an der Haltlinie wird relativ teuer geahndet, nämlich mit 70 €  Geldbuße und einem Punkt.

Wer als Rechtsabbieger das Grünpfeilschild ignoriert indem er bei „rot“  einfach stehenbleibt obwohl er abbiegen könnte  und auf „grün“ wartet, hindert dadurch einen hinter ihm wartenden Rechtsabbieger am Weiterfahren. Dies stellt eine klare vermeidbare Behinderung im Sinne des § 1 StVO dar. Der Verkehrsverstoß wird aber nicht geahndet, weil man die Unkenntnis / Dummheit vieler Autofahrer respektiert. Es soll auch einige geben, die „aus ideologischen Motiven“ den aus der DDR – StVO übernommenen grünen Pfeil nicht befolgen.

2 thoughts on “grüner Pfeil (Grünpfeilschild)

  1. Sehr geehrter Herr Strehl, „Wer als Rechtsabbieger das Grünpfeilschild ignoriert indem er bei „rot” einfach stehenbleibt und auf „grün” wartet, hindert dadurch einen hinter ihm wartenden Rechtsabbieger am Weiterfahren. Dies stellt eine klare vermeidbare Behinderung im Sinne des § 1 StVO dar.“ kann so pauschal formuliert nicht richtig sein, denn „kein anderer Verkehrsteilnehmer darf behindert oder gefährdet werden!“, wenn ich mit einem Fahrzeug oder Zug bis zur Sichtlinie vorrücken muss, um in den fließenden Verkehr einsehen zu können und dadurch den Fußgänger- und Radverkehr behindere …, muss ich sogar verzichten – und auf „grün“ warten, denn beim Abbiegen an einem grünen Pfeil Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert = 100 € + 1 Punkt.

    1. Sehr geehrter Herr Stahnke,
      danke für Ihren Hinweis bezüglich Grünpfeilschild. Ich habe meinen Artikel entsprechend „nachgebessert“, denn mit der vermeidbaren Behinderung habe ich nur die Situation gemeint, daß der Rechtsabbieger bei rot einfach stehenbleibt, obwohl alles frei ist.
      mit freundlichem Gruß
      M.Strehl

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