Immer mehr Fußgänger, Radfahrer und sogar Autofahrer tragen Kopfhörer. Vor allem junge Menschen und Stadtbewohner tauchen durch das Hören von Musik gedanklich ab und verfolgen dadurch nicht mehr aufmerksam die Verkehrssituation. Gemäß § 23 der StVO darf das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Bei Radfahrern stehen darauf 10 € Verwarnungsgeld.
Kopfhörer

Das Musikhören mit Kopfhörer beeinträchtigt das Gehör bei angemessener Lautstärke nicht mehr als das Hören von Musik ohne Kopfhörer im Auto. § 23 gilt für Autofahrer wie Fußgänger in gleicher Weise. Da Autoradios erlaubt sind, ist kaum vorstellbar, dass man Fußgängern oder Radfahrern einen Verstoß ankreiden kann, wenn diese die Musik nicht zu laut hören. Wenn man also den Bass eines Autos außerhalb wummern hört, ist hingegen klar, dass im Auto zu laut Musik gehört wird.