Wer im Ausland den Führerschein erwerben will, muß dort mindestens 6 Monate lang seinen tatsächlichen Wohnsitz und Aufenthalt haben. So ist es im internationalen Führerschein Abkommen festgelegt. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland allerdings verboten, dies zu überprüfen. Folglich gingen tausende – oft Alkohol-Sünder, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war- in die Tschechei oder nach Polen. Die meisten kamen nach maximal einer Woche mit dortigem EU-Führerschein wieder zurück.
Der EU Gerichtshof hat seine für die Verkehrssicherheit verhängnisvolle alte Rechtsprechung inzwischen korrigiert. Quelle: Urteil Europäischer Gerichtshof, Aktenzeichen EUGH C 184/ 10. Nunmehr sind soche EU-Fahrerlaubnisse in Deutschland oft ungültig, der Fahrer riskiert eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 21 Strassenverkehrsgesetz).
Wenn sich eindeutig herausstellt, daß der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen Wohnsitz nicht in dem betreffenden EU-Land hatte, muß dieser Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden. (Quelle: Beschluß Verwaltungsgericht Neustadt vom 10.9.2014, Aktenzeichen 3 L 767/14.NW)