Wie schnell in der Spielstraße?

Der Verkehrsberuhigte Bereich  wirdbeginn_verkehrsberuhigt manchmal juristisch nicht ganz korrekt auch als „Spielstrasse“ bezeichnet: In einem verkehrsberuhigten Bereich darf  nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Schrittgeschwindigkeit ist das Tempo eines Fußgängers, also höchstens 7 km/h . Es spielt keine Rolle, ob jeder Tacho das auch anzeigt.

Die Rechtsprechung zieht die Grenze neuerdings bei 10 km/h. Dieses Tempo kann gerade noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Örtliche Gegebenheiten spielen keine Rolle.

Quelle: Urteil Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 2 Ws 45/17)

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