Tiefes Schlagloch – Stadt haftet

Tiefes Schlagloch: Die Stadt haftet bei einem Schaden, der durch ein 20 cm tiefes Schlagloch entstand, obwohl dort Schilder mit Tempo 30 und Zusatzschild „schlechte Wegstrecke“ aufgestellt waren. Der Autofahrer muß sich aber 50 % Mitverschulden anrechnen lassen.

Quelle: Urteil OLG  Celle Aktenzeichen 8 U 199/06

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