Ein Wohnmobil ist juristisch weder ein PKW noch ein LKW noch ein Kraftomnibus sondern ein sonstiges Fahrzeug im Sinne der StVO. Hinsichtlich der Verkehrsregeln kommt es oft auf die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Wohnmobils an, ob es unter oder über 3,5 t Gesamtmasse hat. Bei Autobahnen mit drei Fahrstreifen gibt es oft das Schild 277 „LKW Überholverbot“.
Dieses Schild gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t außer PKW und Bus. Also darf ein Reisebus dort überholen, das schwere Wohnmobil aber nicht!