Wohnmobil – Überholverbot

Ein Wohnmobil ist juristisch weder ein PKW noch ein LKW noch ein Kraftomnibus sondern ein sonstiges Fahrzeug im Sinne der StVO. Hinsichtlich der Verkehrsregeln kommt es oft  auf die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Wohnmobils an, ob es unter oder  über 3,5 t Gesamtmasse hat. Schild_277Bei Autobahnen mit drei Fahrstreifen gibt es oft das Schild 277 „LKW Überholverbot“.

Dieses Schild gilt  für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t außer PKW und Bus. Also darf ein Reisebus dort überholen, das schwere Wohnmobil aber nicht!

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