Autobahn – mittlerer Fahrstreifen

Viele unserer Autobahnen besitzen 3 Fahrstreifen. Dann stellt sich die Frage ob man mt einem schnellen PKW durchgängig auf dem mittleren Fahrstreifen fahren darf oder ob auch hier das Rechtsfahrgebot aus § 2 Abs. 2 StVO gilt.  Die Antwort steht  versteckt  in § 42 Abs. 6 Buchstabe d  der StVO unter dem Thema „Leitlinie“:

„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo – auch nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“

Der Begriff des „hin und wieder“ ist durch die Rechtsprechung wie folgt präzisiert worden:

– Oberlandesgericht Celle: 20-Sekunden – Regel: Wenn man 20 Sekunden auf dem rechten Fahrstreifen fahren könnte bis zum Ausscheren zwecks Überholen des nächsten Fahrzeugs, so muß man „zwischendurch“ auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf  Aktenzeichen 2 Ss(Owi)318/89 -(Owi)93/89 II

-Oberlandsgericht Hamm: Wenn man eine Strecke von 500 m , also von einem Strecken-Kilometerschild zum nächsten- rechts fahren könnte, so muß man den rechten Fahrstreifen benutzen.

Folge laut Bußgeldkatalog: Auf Autobahn nicht rechts gefahren mit Behinderung: 80 €, 1 Punkt

Diese Regeln gelten für normale Verkehrsverhältnisse, natürlich nicht im Stau oder wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben und die Verkehrsdichte dies rechtfertigt (7 Abs.1 StVO).

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