Vorfahrt – befürchtete Kollision

Eine Vorfahrtverletzung liegt bereits dann vor, wenn der Bevorrechtigte die begründete Befürchtung eines Zusammenstoßes hat. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Köln in Verkehrsrechtssammlung 65, Seite 68.

Aus einer wartepflichtigen Straße kommend war jemamd dynamisch auf die Kreuzung zugefahren, der Vorfahrtberechtigte bremste vor Schreck wodurch es zu einem  Auffahrunfall kam. Der coole Vorfahrtverletzer haftet für den Unfall, obwohl sein eigenes Fahrzeug keine Kollision hatte.

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