In einem Kreuzungsbereich kam es zu einer Kollision, wobei der Wartepflichtige die Geschwindigkeit des mit ca. 67 km/h Herannahenden unterschätzt hatte. Der dynamische Fahrer musste 25 % des Schadens zahlen. Quelle: Urteil Landgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 10 0 6/05. Er bekommt also 1/4 seines eigenen Schadens nicht ersetzt und zahlt dem Vorfahrtverletzer sogar noch 1/4 von dessen Schaden. Zudem wird der Raser bei seiner Haftpflichtversicherung jm Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.