Linksabbieger, die sich eingeordnet und den Blinker nach links betätigt haben, dürfen auch dann rechts überholt werden, wenn auf dieser Strecke ein Überholverbot durch das Verkehrszeichen „Überholverbot“ besteht.
Quelle: Beschluß Oberlandesgericht Koblenz , Verkehrsrechtssammlung Band 83 Seite 58.
Überholen ist ein tatsächlich, absichtslose Vorgang des Vorbeifahren auf dem selben Strassenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben
Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet.
Das gilt auch für ein Überholverbot Z.276 und Z.277 mit der Einschränkung beim für Kraftfahrzeuge über 3,5t zul Gesamtmasse.
Hier gilt auch für den rechten Fahrstreifen ein Überholverbote durch die Ausschilderung des Z.276.