In einem Parkhaus darf höchstens mit 10 km/h gefahren werden, auch wenn dort keine entsprechenden Schilder sind. Es ist stets hohe Aufmerksamkeit erforderlich, weil jederzeit und überall mit ausparkenden oder rangierenden Fahrzeugen zu rechnen ist, außerdem mit Fußgängern , die verdeckt sein können. Quelle: Urteil Kammergericht Berlin in Verkehrsmitteilungen 1983, Nr.73.
Auf einem Parkplatz gelten dieselben Gesichtspunkte. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf