Autobahn – einfahren

Direkt nach dem Einfahren auf die Autobahn muss man zunächst auf dem rechten Fahrstreifen bleiben und darf nicht „in einem Zuge“ vom Beschleunigungsstreifen auf den mittleren Fahrstreifen wechseln, um z.B. einen LKW zu überholen. Nach einem dadurch verursachten Auffahrunfall erhielt der dynamisch Einfahrende sogar die Alleinschuld . Quelle: Urteil Naumburg , Aktenzeichen 10 U72/07.

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