Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland: Nach der Urlaubszeit gibt es vermehrt unerwünschte Post aus dem Ausland wegen dort begangener Verkehrsdelikte. Bei Verstößen ab 70 € arbeiten die EU Länder aufgrund eines Rahmenabkommens zusammen. Festgelegt sind bestimmte Voraussetzungen, z.B. dass der Bußgeldbescheid auf Deutsch übersetzt sein muß. Überweist der Verkehrssünder den Betrag dann nicht ins Ausland, kann in Deutschland das dafür neu gegründete Bundesamt für Justiz in Bonn eingeschaltet werden.