Parklücken-Streit

Ein voller Parkplatz, dann auch noch Stress: Streiten sich zwei Fahrer um eine Parklücke, so hat derjenige Anspruch darauf, der sie zuerst unmittelbar erreicht hatte. Beispiel: Der zuerst gekommene kann nicht einparken, weil der Ausparkende ihn blockiert, inzwischen kommt von der anderen Seite jemand, der frech in die Parklücke einfährt. Oder der zuerst an der Parklücke angekommene fährt einige Meter daran vorbei, um dann rückwärts einzuparken, inzwischen parkt ein Anderer cool vorwärts in sie ein. Quelle: § 12 Abs.5 StVO

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