Abknickende Vorfahrtstraße

024Obwohl alle Autofahrer es in der Fahrschule gelernt haben, daß man unbedingt blinken muß, wenn man dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, blinken viele dort nicht.  Kommt es dabei zu einem Zusammenstoß, so haftet derjenige, der der abknickenden Vorfahrstraße gefolgt ist ohne zu blinken mit 70 % für den Unfall, obwohl der andere Verkehrsteilnehmer ihm die Vorfahrt genommen hat.

Quelle: Urteil Oberlandesgericht  Rostock, Aktenzeichen 5 U 223/09.

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