Parken auf Radweg – Abschleppen gerechtfertigt?

Wer auf einem Radweg Zeichen_237parkt, kann unter Umständen sofort abgeschleppt werden. Diese kostenpflichtige Maßnahme ist jedenfalls dann berechtigt, wenn der Radweg wesentliche Verkehrsbedeutung hat und zu einem Drittel klockiert wird.

Quelle: Urteil Oberlandesgericht Münster, Aktenzeichen 5 A 954/10.

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