Wenn ein Fahrer sein Navigationsgerät während der Fahrt bedient und dabei an einem Unfall beteiligt ist, gilt dies als grob fahr lässig (Quelle: Urteil Landgericht Potsdam Aktenzeichen 6 0 32/09). Folgen: Der andere Verkehrsteilnehmer bekommt Schadenersatz, der Navi-Bediener hingegen erhält von seiner Vollkaskoversicherung nichts, weil die Bedienung während er Fahrt eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Navi-Hersteller weisen deshalb in ihren Bedienungsanleitungen sehr allgemein darauf hin, dass man sich unterwegs „vorrangig“ auf den Verkehr konzentrieren solle.