Radarfallen – Warner

Das Warnen vor Radarfallen ist für viele Radiosender ein Mittel um höhere Einschaltquoten zu erzielen. Eine Lücke im Gesetz , denn die StVO verbietet nur  „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen … „. Ahndung: 75 € Bußgeld und die Beschlagnahme des Gerätes.  Die Vorschrift wird allerdings durch Handys uns Navis mit entsprechenden APP s millionenfach unterlaufen, und zwar unter dem Tarnbegriff  „Gefahrenstellen“. Politik, Polizei und Bußgeldbehörden haben die Entwicklung in wohlwollendem Interesse der Handy- und Navi-Industrie toleriert, anders als in anderen Ländern. Die aktuelle Diskussion geht dahin, das geltende Recht zeitgemäß zu ändern, also solche Systeme zur Unterstützung der Raser und Verkehrssünder demnächst zu legalisieren, Ende noch offen. Quelle: § 23 Abs. 1b StVO

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