Radfahrer am Fußgängerüberweg

Am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) haben nur die Fußgänger Vorrang. Wenn ein Radfahrer über den Fußgängerüberweg fährt und dabei angefahren wird, hat er 50 % Mitverschulden. Nur wenn der Radfahrer sein Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt, gilt er natürlich als Fußgänger und hat Vorrang.

Quelle: Urteil Landgericht Frankethal, Aktenzeichen 2 S 193/10.

One thought on “Radfahrer am Fußgängerüberweg

  1. … und wenn ich dem Radfahrer keinen Vorrang lasse, hält er an und stellt seinen Fuß auf den Boden damit er nicht umfällt; jetzt ist er ein Fußgänger….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

90 − 83 =