Fahrradstraße

In einer Fahhradstraße kann durch ein Zusatzschild auch Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden, dann gelten besondere Regeln:

Höchstgeschwindigkeit Fahrverkehr 30 km/h011

— der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig muß der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

– Fahrräder dürfen auch nebeneinander fahren.

Quelle: Text StVO Zeichen 244.1

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