Eine Umweltzone darf nicht ohne die jeweils vorgeschriebene grüne, gelbe oder rote Plakette befahren werden. Ein Verstoß wird mit 80 € Geldbuße geahndet, jedoch ohne Eintragung im Fahreignungsregister Flensburg. Verkehrssünderkartei). Das Parken dort ohne die vorgeschriebene Feinstaubplakette darf neuerdings auch bestraft werden (Quelle: Urteil Oberlandesgericht Hamm vom 24.9.2013, Aktenzeichen 1 RBs 135/13).
Am 24.09.2013 hat das OLG Hamm (1RBs 135/13) durch Urteil entschieden, dass Fahrzeuge, die ohne gültige Plakette in einer Umweltzone nur geparkt angetroffen werden, auch einen Verstoß begehen und deshalb ordnungswidrigkeitsrechtlich nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO geahndet werden können.