Mitzuführende Dokumente – reicht auch Kopie?

Mitzuführende Papiere sind Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Diese müssen bei Kontrollen ausgehändigt werden, und zwar im Original. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht nicht. Den Personalausweis sollte man dabeihaben, muss es rechtlich aber nicht. Man ist jedoch verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen.

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