Radfahrer sind oft auf einem Radweg, aber in falscher Richtung unterwegs: Radfahrer dürfen einen Radweg auf der linken Strassenseite nur benutzen, wenn auch aus ihrer Richtung das Schild „Radfahrer“ aufgestellt ist. Trotzdem haben sie Vorfahrt, wenn die Straße selbst vorfahrtberechtigt ist.
Radfahrer in falscher Richtung
![](https://www.verkehrskommentar.de/wp-content/uploads/2013/06/Fahrradfahrer.jpg)