Radfahrer sind oft auf einem Radweg, aber in falscher Richtung unterwegs: Radfahrer dürfen einen Radweg auf der linken Strassenseite nur benutzen, wenn auch aus ihrer Richtung das Schild „Radfahrer“ aufgestellt ist. Trotzdem haben sie Vorfahrt, wenn die Straße selbst vorfahrtberechtigt ist.