Parklückensteit

Parkplatz-Stress: Streiten sich zwei Fahrer um eine Parklücke, so hat derjenige Anspruch darauf, der sie zuerst unmittelbar erreicht hatte. Beispiel: Der zuerst gekommene kann nicht einparken, weil der Ausparkende ihn blockiert, inzwischen kommt von der anderen Seite jemand, der in die Parklücke einfährt.

§12, Absatz 5 StVO: An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.

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