Halterhafung für Verkehrsverstöße

Halterhaftung und europaweiter Halterdatenaustausch EUCARIS: Deutschland ist das einzige EU-Land in dem der Halter nicht quasi automatisch für Verkehrssünden des Fahrers haftet, wenn er den Fahrer nicht nennen will. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat 2014 dazu empfohlen, dass die anderen Länder ihre Verkehrsüberwachung umstellen und neben dem Halter auch den Fahrer ermitteln mögen.

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