In Autobahn-Baustellen ist der linke Fahrstreifen oft relativ eng. Streift dort der überholende PKW einen rechts fahrenden LKW, so ist zu klären, wer von beiden seinen Fahrstreifen verlassen hat. Im Zweifel wird der Schaden im Verhältnis 50:50 geteilt, dem LKW wird hier keine höhere Betriebsgefahr zugerechnet. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzichen 6 U 64 / 12).