Der „Autofahrer-Gruß“, das Tippen mit dem Zeigefinger an die Stirn wird nach wie vor juistisch als Beleidigung gewertet, durchschnittlich mit 750 € Geldstrafe. Eine Eintragung im Fahreignungsregister (Verkehrssünderdatei) erfolgt aber nicht mehr.
Der „Autofahrer-Gruß“, das Tippen mit dem Zeigefinger an die Stirn wird nach wie vor juistisch als Beleidigung gewertet, durchschnittlich mit 750 € Geldstrafe. Eine Eintragung im Fahreignungsregister (Verkehrssünderdatei) erfolgt aber nicht mehr.