Radfahrer ohne Helm

Radfahrer ohne Helm bekommen vollen Schadenersatz: In einem Grundsatzurteil korrigierte der Bundesgerichtshof die manchmal abweichende Rechtsprechung einiger Gerichte. Das Nicht-Tragen eines Helmes stellt anders als bei Motoradfahrern kein Mitverschulden dar (Urteil Bundesgerichtshof  Aktenzeichen VI ZR 281/13).

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