Ohne Sicherheitsgurt im Auto: Wer sich nicht anschnallt zahlt nicht nur 30 € Verwarnungsgeld. Bei einem Unfall, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht ergeben sich noch viel schwerere Folgen: Der Nicht-Angschnallte bekommt bei seinen Versicherungsansprüchen ein Drittel abgezogen: Das betrifft sein Schmerzensgeld und vor allem seine monatliche Unfallrente, die ihm die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen muss.
Quelle: Urteil Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 10 U 1931/12.