Sprinter auf Autobahn – wie schnell ?

Die Zahl der Kleintransporter auf unseren Strassen steigt laufend. Viele Fahrer sind permanent unter Zeitdruck, deren Unfallbeteiligung ist entsprechend stark gestiegen. Da der Fahrer kaum eine Knautschzone vor sich hat, sind die Verletzungen oft schwerer als bei kleineren PKW.

Sprinter sind laut Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung ) PKW.

Hinsichtlich der zulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen muß man jedoch unterscheiden:

–  Kleintransporter bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse: Wie alle PKW, also unbegrenzt nach oben

Kleintransporter über 3,5 t zulässige Gesamtmasse wenn sie mit Ladung unterwegs sind: Werden wie LKW behandelt, also maximal 80 km/h

Quelle: Urteil Oberlandesgericht München , Aktenzeichen: 1 ObOEi 219/03. Das Urteil steht freilich in Widerspruch zum Text des § 18 Abs.5 Ziffer 1 StVO wo es heißt: „..für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen…80 km/h

Der Halter eines 4,6 t – Sprinters war unsicher und hatte sogar  beim Kraftfahrt-Bundesamt wegen der zulässigen Geschwindigkeit nachgefragt. Das KBA hatte ihm geantwortet, dass die Regelung der StVO wie für alle PKW gilt, Geschwindigkeit also unbegrenzt. Die Richter verurteilten den Fahrer, der mit 163 km/h unterwegs war, trotzdem. Er hätte weder auf den eindeutigen Wortlaut der StVO noch auf die Auskunft des KBA vertrauen dürfen. Das Kraftfahrt-Bundesamt sei nicht kompetent in Fragen der StVO, das hätte er bemerken müssen.

5 thoughts on “Sprinter auf Autobahn – wie schnell ?

  1. Das Urteil folgt der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO. Und die besagt ja klar, dass sie für Kfz bis 3,5 t gilt. Meiner Meinung nach eine eindeutige Sache.
    Anders stellt sich die Frage auf Straßen außerhalb der Ortschaft, die nicht unter die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO fallen. Gelten dann 80 km/h oder 100 km/h? Doch eher 100 km/h.
    Lese gerne weitere Kommentare!!

  2. Man sollte sich die STVO mal durchlesen und stellt dan fest Paragraph 18 Abs.5,
    Kraftfahrzeuge mi einem zul Gesamt.Gewicht von mehr als 3,5 t. ausgenommen
    Personenkraftwagen usw haben eine Begrenzung von 80 km/h.
    Das bedeutet doch hier entscheidet die Zulassung als solches über die Teilnahme am Straßenverkehr.
    Eine gepanzerte Limousine darf durchaus 160 km/h fahren.
    Vergessen wir die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

  3. “ Kleintransporter über 3,5 t zulässige Gesamtmasse wenn sie mit Ladung unterwegs sind: Werden wie LKW behandelt, also maximal 80 km/h“

    Gilt im Umkehrschluss dass Kleintransporter über 3,5 to ohne Ladung schneller als 80 Km/h fahren dürfen? Wo kann ich das nachlesen?

  4. Vielen Dank für diese Darstellung, wie schnell Sprinter auf der Autobahn fahren dürfen. Ich möchte demnächst einen Sprinter mieten und war mir bezüglich der Geschwindigkeit auf der Autobahn nicht sicher. Mal sehen, welche Ratschläge mir die Sprinter Vermietung noch geben kann. Guter Hinweis, dass Sprinter sind laut Fahrzeugpapieren PKW sind.

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