Alter Führerschein – Gültigkeit

Die alten grauen und rosa Führerscheine sowie die Kartenführerscheine müssen nun doch demnächst umgetauscht werden und nicht erst -wie es ursprünglich geregelt war- 2033. Dazu hat der Bundesrat folgenden Stufenplan in der Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz1 FeV  festgelegt:

Gruppe nach Geburtsjahr des Inhabers für Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden:

  • Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis 19.1.2033
  • Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.7.2022
  • Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.1.2023
  • Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.1.2024

Bei rosa oder grauen Führerscheinen ist beim Umtausch auch noch eine Karteikartenabschrift vorzulegen. Diese stellt die Führerscheinbehörde aus, die damals den Führerschein ausgestellt hatte.

Gruppe  für Kartenführerscheine : Je nach Ausstellungsdatum , Umtausch bis:

  • ausgestellt 1999 bis 2001: 19.1.2026
  • ausgestellt 2002 bis 2004: 19.1.2027
  • ausgestellt 2005 bis 2007: 19.1. 2028
  • ausgestellt 2008: 19.1.2029
  • ausgestellt 2009: 19.1.2030
  • ausgestellt 2010: 19.1.2031
  • ausgestellt 2011: 19.1.2032
  • ausgestellt zwischen 2012 und 18.1.2013: 19.1.2033

vorgesehene Kosten für den Bürger: ca. 25 €

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