Führerscheine aus der Ukraine müssen vorläufig nicht umgeschrieben werden. Diese Sonderregelung gilt bis zum 6.3.2025 (oder früher, falls der Schutzstatus vorher aufgehoben werden sollte).
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2022/1280, die am 27.7.2022 in Kraft trat. Sie ist in allen EU-Ländern unmittelbar geltendes Recht, muß also in Deutschland nicht noch durch das Parlament.
Ohne diese Sonderregelung hätten die Ukrainer und Ukrainerinnen nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Umschreibung des Führerscheins nach einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung beantragen müssen.