Führerschein Ukraine

Führerscheine aus der Ukraine müssen vorläufig nicht umgeschrieben werden. Diese Sonderregelung gilt bis zum 6.3.2025 (oder früher, falls der Schutzstatus vorher aufgehoben werden sollte).

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2022/1280, die am 27.7.2022 in Kraft trat. Sie ist in allen EU-Ländern unmittelbar geltendes Recht, muß also in Deutschland nicht noch durch das Parlament.

Ohne diese Sonderregelung hätten die Ukrainer und Ukrainerinnen nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Umschreibung des Führerscheins nach einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung beantragen müssen.

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