Blitzer – App

Warnung vor Radarfallen: Die StVO verbietet nach §23 (1c)

[…] ein technisches Gerät [..] [zu] betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Durch die StVO-Reform vom April 2020 ist die Rechtslage nun geklärt: Unter das Verbot fallen auch Apps auf Smartphones und Navis, die auf Blitzer aufmerksam machen. Auch eine Smartphone-Software als App (z.B. blitzer.de) mit GPS Verbindung fällt unter dieses Verbot .  (Quelle: Beschlüsse Oberlandesgericht Celle vom 3.11.2015, AZ:  2 Ss OWi 313/15  und Oberlandesgericht Rostock vom 22.2.2017, AZ: 21 Ss Owi 38/17 )

Ahndung: 75 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg , evtl. auch noch die Beschlagnahme des Gerätes. . Die Vorschrift wird allerdings  unterlaufen, und zwar unter dem Tarnbegriff „Gefahrenstellen“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 × 7 =