Überholverbot von Zweirädern
Das Überholen von Radfahrern ist oft gefählich. Die Regeln dazu sind präzisiert worden, und zwar:
- innerorts muß von Kraftfahrzeugen ein Mindestabstand von 1,50 m zu Radfahrern, Fußgängern und E – Skootern auf der Fahrbahn eingehalten werden
- außerorts beträgt der Mindestabstand 2 Meter
- das neue Verkehrsschild „Überholverbot von Zweirädern“ verbietet mehrspurigen Kraftfahzeugen das Überholen auf der Fahrbahn.
- Quelle: StVO Text November 2021