Radfahrer überholen ?

Überholverbot von Zweirädern

Das Überholen von Radfahrern ist oft gefählich. Die Regeln dazu sind präzisiert worden, und zwar:

  • innerorts muß von Kraftfahrzeugen ein Mindestabstand von 1,50 m zu Radfahrern, Fußgängern und E – Skootern auf der Fahrbahn eingehalten werden
  • außerorts beträgt der Mindestabstand 2 Meter
  • das neue Verkehrsschild „Überholverbot von Zweirädern“ verbietet mehrspurigen Kraftfahzeugen das Überholen auf der Fahrbahn.
  • Quelle: StVO Text November 2021

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