
Überholverbot von Zweirädern
Das Überholen von Radfahrern ist oft gefählich. Die Regeln dazu sind im April 2020 durch die StVO-Reform präzisiert worden, und zwar:
- innerorts muß von Kraftfahrzeugen ein Mindestabstand von 1,50 m zu Radfahrern, Fußgängern und E – Skootern auf der Fahrbahn eingehalten werden
- außerorts beträgt der Mindestabstand 2 Meter
- das neue Verkehrsschild „Überholverbot von Zweirädern“ verbietet mehrspurigen Kraftfahzeugen das Überholen auf der Fahrbahn.
- Ob diese neuen Regeln wirklich gültig sind, bleibt allerdings abzuwarten : Dem Verkehrsminister ist bei der StVO-Novelle ein formaler Fehler unterlaufen.