Bei Unfällen müssen Polizei- , Krankentransporte und Feuerwehr so schnell wie möglich durchkommen, deshalb muß eine Gasse gebildet werden.
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbarrechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden„.
Es kommt also nicht darauf an, ob man als Ursache für den Stau einen Unfall vermuten kann oder nicht.