Streckenradar

Geschwindigkeitskontrollen waren in Deutschland bisher nur punktuell durch „Blitzer“ oder polizeiliche Messungen erlaubt. Verkehrssünder können durch kurzzeitiges Abbremsen an solchen „Gefahrenstellen“ Geldbußen vermeiden. Die dazu entwickelten Radarwarner -Apps sind zwar verboten aber dennoch millionenfach verbreitet.

Ein Streckenradar erfasst durch zwei Aufnahmen die auf einer längeren Strecke gefahrene Geschwindigkeit. Dazu werden beim Einfahren in die Meßstrecke zunächst die Kennzeichen aller Kraftfahrzeuge erfasst. Dies ist verfassungsmäßig problematisch. Niedersachsen hat sein Polizeigesetz entsprechend erweitert und eine erste solche 2,2 km lange Abschnittskontrolle nahe Hannover Auf der B 6 eingerichtet. Die Rechtsprechung erkennt dies als rechtmäßig an. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg , Urteil vom 19.11.2019 , AZ 12 LC 79/19

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 × 2 =