Führerschein Ukraine

Führerscheine aus der Ukraine müssen vorläufig nicht umgeschrieben werden. Diese Sonderregelung gilt bis der Schutzstatus aufgehoben wird).

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2022/1280, die am 27.7.2022 in Kraft trat. Sie ist in allen EU-Ländern unmittelbar geltendes Recht, muß also in Deutschland nicht noch durch das Parlament.

Ohne diese Sonderregelung hätten die Ukrainer und Ukrainerinnen nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Umschreibung des Führerscheins nach einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung beantragen müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 10 = 18